Die Landeshauptstadt Kiel, der Sportverband Kiel e.V. und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend setzen sich dafür ein, für Kinder aus finanzschwachen Familien die Mitgliedsbeiträge für teilnehmende Sportvereine zu übernehmen und so den Zugang zum Vereinssport zu erleichtern. Berechtigte erhalten einen sogenannte Bildungskarte von der für sie zuständigen Sozialbehörde, z.B. ARGE.
Wir akzeptieren diese Bildungskarten in unseren KidsDance – Gruppen, Hip Hop – Gruppen und in unseren Jugendtanzkreisen. Die Karten sind allerdings auf einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten begrenzt und decken den Mitgliedsbeitrag nicht vollumfänglich, so dass ein geringes zusätzliches Entgelt von den Eltern zu zahlen ist. Dieses bewegt sich in der Regel im Bereich zwischen € 4,50 und € 8,50 monatlich. Nach Ablauf der Gültigkeit tritt die Zahlungspflicht wieder ein, wenn das Kartenguthaben nicht wieder aufgefüllt werden kann. Nach Ablauf der Gültigkeit können nur die Eltern sich um eine Verlängerung kümmern. Die Kündigungsfristen müssen auch nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin beachtet werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft auch ohne Guthaben auf der Bildungskarte bestehen bleibt bis sie schriftlich gekündigt wurde.
Haben Sie eine Bildungskarte von Ihrem Leistungsträger erhalten? Dann legen Sie uns diese als Kopie zusammen mit dem entsprechenden Bescheid vor. Den Rest erledigen wir für Sie.
Ansprechpartner ist:
Landeshauptstadt Kiel, Amt für soziale Dienste,
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Tel. 0431 / 901 – 31 07